Reisebedingungen bis 31.12.2016

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Allgemeine Reisebedingungen

 

Sehr geehrte Kunden,

 

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Weserbergland – Express Ladleif, nachstehend „WBE“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

 

  1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung des Buchenden

 

 

  1. 1                                                                                                                                Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde WBE den Anschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden.   1. 2                                                                                                                            Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischen Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
  2. 3                                                                                                                               Der Vertrag kommt mit den Zugang der Buchungsbestätigung von WBE beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmt Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird WBE dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist WBE nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
  3. 4                                                                                                                                  Für telefonische Buchung gilt:                                                                                   a) Bis Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt WBE telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung. WBE übermittelt dem Kunden ein Buchungsformular mir diesen Reisebedingungen. Übersendet der Kunde das Buchungsformular vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet innerhalb einer genannten Frist an WBE, so kommt der Reisevertrag durch die Buchungsbestätigung von WBE nach Ziffer 1.3 zustande.

b) Telefonisch Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von WBE zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.

  1. 5                                                                                                                                   Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

2. Bezahlung

 

2.1  

                                                                                                                                        Nach Vertragsabschluss Vertragsabschluss und nach  

Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB wir eine Anzahlung in der Höhe von 10% des Reisepreis zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5. Genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2

Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließen sie keine Übernachtungen ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsschein Zahlungsfällig.

 

3.Rücktritt durch Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

 

 

3.1Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber WBE unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt [1]schriftlich zu erklären.

3.2                                                                                                                                     Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann WBE eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

 

Bus – und Bahnreisen

  • bis 45 Tage vor Reiseantritt                  10%
  • vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt    30%
  • vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt    50%
  • vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt      75%
  • ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise    80%

         See – und Flusskreuzfahrten

  • bis 30. Tage vor Reiseantritt                25%
  • vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt   40%
  • vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt   60%
  • vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt     80%
  • am Anreisetag und bei Nichtanreise  90%

3.3 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, xxx nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

3.4 WBE behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit WBE nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht WBE einen solchen Anspruch geltend, so ist WBE verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

3.5 Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt

 

4. Umbuchung

 

4.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustiegs- oder Ausstiegsorts bei Busreisen(Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann WBE bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Kunden erheben.

 

4.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag  gemäß Ziffer3  zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

 

 

5. Rücktritt von WBE wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl

 

5.1 WBE kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

 a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch WBE muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.

 b) WBE hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

 c) WBE ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.                                                                                                             d) Ein Rücktritt von WBE später als  2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn WBE in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch WBE dieser gegenüber geltend zu machen.

 

5.2  Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

 


 

 

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